Dienstwagen

1) Nutzt ein Unternehmer einen Dienstwagen seines Unternehmens auch privat, so dürfen die auf die private Nutzung entfallenden Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, sondern sie zählen als (Nutzungs-)Entnahme zum steuerlichen Gewinn des Unternehmens (§ 6 Absatz 1 Nr. 4 EStG). Kann ein Arbeitnehmer den Dienstwagen auch privat nutzen, so

Quellenangabe

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