geldwerte Vorteile

geldwerte Vorteile, nicht in Geld bestehende Leistungen, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 EStG bezieht und denen Geldwert beigemessen wird. Sie zählen steuerlich wie Geldbezüge zu den Einnahmen (§ 8 EStG) und kommen v. a. bei nicht selbstständiger Arbeit in

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