Delkredere (Rechnungswesen)
Delkredere [italienisch] das, -/-, Rechnungswesen:
Wertberichtigung auf Forderungen zur Berücksichtigung bereits im Einzelnen erkennbarer (Einzelwertberichtigung) oder nach allgemeiner Erfahrung zu erwartender (Pauschalwertberichtigung) Ausfälle. Zweifelhafte Forderungen sind in der Bilanz nach ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, uneinbringliche Forderungen sind abzuschreiben (§ 253 HGB). Das Delkredere ist in der Bilanz aktivisch vom Forderungsbestand abzusetzen.
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