Defibrillation

Defibrillation [lateinisch] die, -/-en,

Beseitigung des lebensbedrohlichen Kammerflatterns oder Kammerflimmerns des Herzens (Herzrhythmusstörungen). Sie wird in der Regel unter Verwendung eines Herzdefibrillators durch elektrische Stromstöße von 4 bis 8 Millisekunden Dauer bewirkt. Durch den im Bedarfsfall mehrfach wiederholten Stromstoß kommt es zu einer Ausschaltung der Erregungsbildungsstörung und zur Wiederherstellung der geordneten, synchronen Erregung

Quellenangabe

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