Deckungsgrundsätze

Deckungsgrundsätze, von der Finanzwissenschaft formulierte oder im Haushaltsrecht fixierte Aussagen zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben, v. a. zur Zulässigkeit der Kreditfinanzierung. Die klassisch-liberale Theorie forderte prinzipiell jährlichen Budgetausgleich; rezessionsbedingte Defizite im Haushalt waren durch Steuererhöhungen und/oder Ausgabenkürzungen auszugleichen (Parallelpolitik), eine Kreditfinanzierung wurde nur für bestimmte Ausgaben zugelassen. Haushaltsrechtlich wurde dementsprechend

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