de lege ferenda
de lege ferenda [lateinisch »nach zu erlassendem Gesetz«],
vom rechtspolitischen Standpunkt aus, im Unterschied zur Lage nach geltendem Recht, de lege lata [lateinisch »nach erlassenem Gesetz«]. Mit der Formel de lege lata wird zum Ausdruck gebracht, dass eine gesetzliche Regelung, die rechtspolitisch nicht überzeugt, dennoch gültig bleibt; Diskussionen um eine Änderung dieser Regelung erfolgen »de lege ferenda«,
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