de facto
de facto [lateinisch],
tatsächlich bestehend, den Tatsachen nach, gleichgültig, ob diese rechtlich (de jure) begründet sind. Im Völkerrecht ein zunächst nur tatsächlicher und vorläufiger Zustand, der die Wirkung des rechtlich begründeten Zustands (noch) nicht auszulösen vermag. (Anerkennung)
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