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Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Im Volkszählungs-Urteil vom 15.12.1983 definierte das BVerfG das Recht, selbst zu bestimmen, welche Informationen über die eigene Person jemand anders erhalten soll, als einen eigenen Teilbereich des Persönlichkeitsrechts – nämlich als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Urteil zum Volkszählungsgesetz). Das BVerfG führte verbindlich für alle Träger öffentlicher Gewalt in Deutschland aus,

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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