Damnum (Bankwesen)
Damnum [lateinisch »Schaden«, »Nachteil«] das, -s/...na, Bankwesen:
Differenz zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens und dem niedrigeren, dem Darlehensnehmer tatsächlich ausgezahlten Betrag. Bei Hypothekendarlehen von Realkreditinstituten dient das Damnum zur Deckung der Bearbeitungskosten und zum Ausgleich des Disagios bei der Ausgabe der Pfandbriefe, mit der die Institute die Darlehen refinanzieren.
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