contra legem
contra legem [lateinisch],
gegen das Gesetz (in seinem Wortlaut); richterliche Entscheidungen contra legem sind in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, wenn sie dem Sinn des Gesetzes (ratio legis) entsprechen.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar