Chancelier
Chancelier [ʃãsəˈlje; französisch »Kanzler«] der, -s/-s,
in Frankreich Chef der königlichen Kanzlei, höchster Richter, vornehmster (unabsetzbarer) Würdenträger. Er verlor infolge der zunehmenden Selbstständigkeit der Parlamente an Einfluss. 1790 wurde das Amt abgeschafft (letzter Inhaber: R.-N. de Maupeou); Napoleon I. führte es 1804 als Archichancelier (Erzkanzler) wieder ein; 1814–30 und 1837–48 gab es erneut einen Chancelier. – Chancellerie,
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