Capitulare de villis
Capitulare de villis [lateinisch »königliche Verordnung über die Landgüter«] das, - - -,
die Landgüterordnung Karls des Großen, erlassen im letzten Jahrzehnt des 8. Jahrhunderts wohl für das gesamte Frankenreich mit Ausnahme Italiens (einige Historiker vertreten eine auf bestimmte Territorien beschränkte Gültigkeit). Das Capitulare de villis bietet in 70 Kapiteln einen Überblick über die karolingische Krongutverwaltung mit ausführlichen Vorschriften über Wirtschaftsbetrieb, Gerichtsbarkeit u. a. der
Informationen zum Artikel
Quellenangabe