Burgfriede
Burgfriede, der im Bereich der mittelalterlichen Stadt (Burgbann) herrschende dauernde Friede (Ausschluss der Fehde), im Unterschied zu den zeitlich beschränkten Markt- oder Landfrieden. Der Burgfriede wirkte nicht allgemein, sondern war als gewillkürter (beschworener) Stadtfriede auf die Bürger untereinander beschränkt; sein Rechtsgrund war der Bürgereid.
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