Recht
Laut Landesverfassungs-Gesetz vom 14. 9. 1981 (mehrfach geändert) übt der Landtag (36 für 5 Jahre gewählte Abgeordnete) die Gesetzgebung aus. Die vollziehende Gewalt liegt bei der aus dem Landeshauptmann, dem Landeshauptmann-Stellvertreter und 5 Landesräten bestehenden Landesregierung. Die Verfassung ermöglicht Volksabstimmungen und -begehren.
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