Bundesversammlung (Deutscher Bund)

Bundesversammlung, einziges Bundesorgan des Deutschen Bundes (1815-66).

Mitglieder waren die Bevollmächtigten (Bundestagsgesandten) der Gliedstaaten. Die Bundesversammlung tagte hauptsächlich als »Engerer Rat« (Bundesregierung), der 17 Stimmen (11 Viril- und 6 Kuriatstimmen) umfasste. Für bestimmte Bundesangelegenheiten (v. a. Fragen der Bundesakte) war das »Plenum« zuständig, das sich vom Engeren Rat nur durch eine andere Stimmenverteilung unterschied (anfangs 69 Stimmen).

Quellenangabe

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