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Bundesverfassungsgericht

Wahl

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag (direkt im Plenum auf Vorschlag eines Wahlausschusses) und vom Bundesrat gewählt sowie vom Bundespräsidenten ernannt und vereidigt; zu ihrer Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ihre Amtszeit dauert einheitlich zwölf Jahre, längstens bis zur Erreichung der

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