Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag (direkt im Plenum auf Vorschlag eines Wahlausschusses) und vom Bundesrat gewählt sowie vom Bundespräsidenten ernannt und vereidigt; zu ihrer Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ihre Amtszeit dauert einheitlich zwölf Jahre, längstens bis zur Erreichung der
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