Österreich
In Österreich (Artikel 34–37 des Bundes-Verfassungsgesetzes) wird die Gesetzgebung des Bundes von Nationalrat und Bundesrat ausgeübt. Diesem obliegt als »Zweiter Kammer« die Vertretung der Länderinteressen. Die Länder sind im Bundesrat im Verhältnis zur Bürgerzahl im Land vertreten; das Land mit der größten Bürgerzahl entsendet 12 Mitglieder, mindestens stehen einem Bundesland
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