Österreich
In Österreich (Artikel 60–68 Bundes-Verfassungsgesetz) wird der Bundespräsident als Staatsoberhaupt vom Volk gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für sich hat. Ergibt sich keine solche Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Wählbar ist, wer das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und das 35. Lebensjahr erreicht
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