Bundesgendarmerie

Bundesgendarmerie [-ʒandarməriː],

in Österreich ein auf der Grundlage des in die geltende Rechtsordnung übergeleiteten Gendarmeriegesetzes 1918 errichteter, seit 2005 der Bundespolizei eingegliederter uniformierter, bewaffneter, nach militärischem Muster organisierter Zivilwachkörper. Sie war ein Exekutivorgan zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit, nahm also Aufgaben polizeilichen Charakters wahr. Die Bundesgendarmerie unterstand dem Bundesminister

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