Bundeseisenbahnvermögen

Bundeseisenbahnvermögen, Sondervermögen des Bundes, das bei der Umwandlung von Deutscher Bundesbahn und Deutscher Reichsbahn in die Deutsche Bahn AG gebildet wurde (Eisenbahnneuordnungsgesetz vom 27. 12. 1993). Dem Bundeseisenbahnvermögen wurden damals die Schulden der ehemaligen Bahnverwaltungen übertragen (insgesamt rd. 40 Mrd. €); seit 1999 gehören diese Schulden zu den unmittelbaren

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