Gesetzliche Vorschriften
Handelsrecht: Nach § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Kaufmann zur Führung von Büchern verpflichtet (Buchführungspflicht), in denen er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich macht. Dazu gehört auch der Abschluss der Konten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres (Jahresabschluss) gemäß § 242 HGB.
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