Buchforderungen
Buchforderungen, Forderungen, die in den Geschäftsbüchern ausgewiesen sind, insbesondere gegenüber Warenabnehmern (Debitoren). Davon abzuziehen sind, insbesondere bei der Bilanzierung, uneinbringliche Forderungen und der wahrscheinlich ausfallende Anteil zweifelhafter Forderungen.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar