Bonität (Bankwesen)

Bonität [lateinisch bonitas »Vortrefflichkeit«] die, -/-en, Bankwesen:

Güte eines Schuldners, d. h. seine Fähigkeit, aufgenommene Kredite einschließlich der Zinsen vereinbarungsgemäß zurückzahlen zu können. Je höher die Bonität eines Schuldners eingeschätzt wird, desto eher kann er mit Zinszugeständnissen rechnen. Bonitätsrisiken werden durch Bürgschaften, Grundschulden u. a. Risikoäquivalente (z. B. Risikoprämien und -versicherungen) abgesichert.

Quellenangabe

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