Bifang

Bifang, Beifang [althochdeutsch »Umfang«] der, -(e)s/-e, 

im Mittelalter das von einem dazu Berechtigten, z. B. einem Markgenossen, gerodete Grundstück, das durch Einhegung ähnlich wie die Beunde zu seinem Sondereigentum wurde.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.