Betriebsversammlung
Betriebsversammlung, die nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§§ 42 ff.) aus allen Arbeitnehmern eines Betriebes (auch denjenigen des Außendienstes) bestehende Versammlung. Sie ist einmal im Kalendervierteljahr vom Betriebsrat einzuberufen, der auf ihr unter Leitung seines Vorsitzenden seinen Tätigkeitsbericht erstattet oder andere Themen erörtert, die tarif-, sozial- und umweltpolitischer sowie wirtschaftlicher Art
Informationen zum Artikel
Quellenangabe