Betriebsschutz

Betriebsschutz, Teil des Arbeitsschutzes. Der Betriebsschutz verfolgt den Zweck, den Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen, die sich mit der Arbeitsleistung, besonders in Betrieben, verbinden (Betriebssicherheit). Aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 62 HGB) ist der Arbeitgeber für den Betriebsschutz verantwortlich. Einschlägige Vorschriften enthält auch die Arbeitsstättenverordnung.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.