Betriebsschutz
Betriebsschutz, Teil des Arbeitsschutzes. Der Betriebsschutz verfolgt den Zweck, den Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen, die sich mit der Arbeitsleistung, besonders in Betrieben, verbinden (Betriebssicherheit). Aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 62 HGB) ist der Arbeitgeber für den Betriebsschutz verantwortlich. Einschlägige Vorschriften enthält auch die Arbeitsstättenverordnung.
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