Betriebskrankenkasse
Betriebskrankenkasse, Abkürzung BKK,
Krankenkasse, die vom Arbeitgeber für einen oder mehrere Betriebe errichtet werden kann, sofern er auf Dauer mindestens 1 000 Versicherungspflichtige beschäftigt und die Leistungsfähigkeit der Betriebskrankenkasse auf Dauer gesichert ist. Die Errichtung bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Zustimmung der Mehrheit der im Betrieb Beschäftigten. Seit Einführung der
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