Strafprozessrecht
Im Strafprozess (§§ 296 ff., 312 ff. StPO) findet Berufung nur gegen die amtsgerichtlichen Urteile des Schöffengerichts und des Strafrichters statt (§ 312). Berufungsgericht ist die Strafkammer des Landgerichts, und zwar die kleine Strafkammer. Die Berufung muss beim Gericht 1. Instanz eine Woche nach Urteilsverkündigung oder, bei Abwesenheit des Angeklagten,
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