Seit 1990
Im Zuge der Vereinigung der beiden deutschen Staaten kam es auch zur Wiederherstellung der politischen Einheit Berlins: Vereinigung von Berlin (West) und Berlin (Ost) zum 3.10.1990; durch die vereinigungsbedingte Aufhebung seines bisherigen Sonderstatus wurde Berlin ein reguläres Bundesland Deutschlands (Stadtstaat). Im Einigungsvertrag vom 31.8.1990 hatten die vertragschließenden Partner, die Bundesrepublik
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