Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung, Minijob [-dʒɔb], eine Beschäftigung, deren Arbeitsentgelt regelmäßig (seit dem 1.1.2026) 603 € im Monat nicht übersteigt.
Für die geringfügig entlohnte Beschäftigung gelten besondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Der 2003 in Deutschland eingeführte, unkomplizierte Hinzuverdienst ist ein Mittel der Arbeitsmarktpolitik und zielt auf die Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit ab.
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