beati possidentes
beati possidentes [lateinisch],
»glücklich (sind) die Besitzenden«, Sprichwort des römischen Rechts, das auf eine Stelle der (nicht erhaltenen) Tragödie »Danae« von Euripides zurückgeht und das aussagt, dass nicht der Besitzer die Rechtmäßigkeit des Besitzes, sondern der Kläger das Gegenteil nachweisen muss.
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