Politik und Recht
Nach der am 8.12.1946 in Kraft getretenen Verfassung (mit Änderungen) liegt die gesetzgebende Gewalt beim Landtag, der nach modifiziertem (»verbessertem«) Verhältniswahlrecht vom Volk für 5 Jahre gewählt wird. An der Spitze der Staatsregierung steht der vom Landtag auf 5 Jahre gewählte Ministerpräsident, der die Richtlinien der Politik bestimmt und mit
Informationen zum Artikel
Quellenangabe