Bausperre

Bausperre, Veränderungssperre,

die zur Sicherung der Bauplanung ausgesprochene behördliche Verfügung (zuständig sind die Gemeinden), in einem bestimmten Bereich (Planbereich) keine oder nur bestimmte bauliche Veränderungen vorzunehmen (förmliche Bausperre, §§ 14 ff. Baugesetzbuch). Sie erfasst auch genehmigungsfreie Bauvorhaben. Die Bausperre tritt grundsätzlich nach zwei Jahren außer Kraft; ihre Verlängerung ist zulässig,

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