Bauleitplanung
Bauleitplanung, nach dem Baugesetzbuch (§§ 1 ff.) die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Sie erfolgt durch das Aufstellen von Bauleitplänen, nämlich dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan und dem hieraus zu entwickelnden Bebauungsplan als verbindlichem Bauleitplan.
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