Baugestaltung
Baugestaltung, die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Die Landesbauordnungen (Bauordnungsrecht) haben hierzu bestimmte Grundsätze aufgestellt: Bauliche Anlagen sind werkgerecht so durchzubilden, dass sie nach Form, Maßstab, Werkstoff, Farbe und Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander nicht verunstaltend wirken. Außerdem sind sie mit ihrer Umgebung so in Einklang zu bringen,
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