Bannmeile (deutsches Staatsrecht)
Bannmeile, Bannkreis, Banlieue [bãˈljø, französisch], deutsches Staatsrecht:
Schutzbereich um Gebäude der obersten Verfassungsorgane (in Bund und Ländern), innerhalb dessen zum Schutz vor Störungen Versammlungen und Aufzüge nicht stattfinden dürfen. Für Verfassungsorgane des Bundes (Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) besteht seit Aufhebung des Gesetzes keine Bannmeile mehr. Durch Gesetz vom 11. 8. 1999 wurden befriedete Bezirke gebildet, in denen
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