Recht
Das Rechtssystem beruht zum einen auf britischem (Kolonial-)Recht. Analog dazu steht an der Spitze der Gerichtsbarkeit der Oberste Gerichtshof (Supreme Court). Er ist unterteilt in ein Zivilgericht (High Court) und eine Berufungsgerichtabteilung. In den Distrikten gibt es Straf- und Zivilgerichte.
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