Bahnübergänge

Bahnübergänge, Kreuzungen von Schienenbahnen mit Straßen und Wegen. Der Schienenverkehr hat Vorrang, was das Andreaskreuz anzeigt. Technisch werden Bahnübergänge durch Schranken oder Lichtzeichen (Gelb/Rot, bei älteren Anlagen rotes Blinklicht) gesichert; Schranken und zuggesteuerte Halbschranken können mit den Lichtzeichen kombiniert sein. Auf Nebenbahnen genügt bei mäßigem Verkehr die Übersicht auf die Bahnstrecke in Verbindung mit hörbaren Signalen (Pfeifen), bei schwachem Verkehr die Übersicht allein; bei fehlender Übersicht dürfen die Schienenfahrzeuge am Bahnübergang höchstens mit 20 km/h fahren. Ausnahmen gelten für Feld-, Wald-, Fuß- und Radwege, Privatwege ohne öffentlichen Verkehr sowie Hafen- und Industriebahnen. Auf Hauptstrecken für mehr als 160 km/h sind Bahnübergänge unzulässig.

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