Andreaskreuz
Andreaskreuz, Verkehrszeichen, früher »Warnkreuz«, aus zwei stehend oder liegend gekreuzten weißen Balken mit roten Enden (§ 41 Straßenverkehrsordnung, Zeichen 201). Bedeutung: »Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren!« Das A. ist dort angebracht, wo der Straßenverkehr bei einem sich nähernden Schienenfahrzeug beziehungsweise bei geschlossenem Bahnübergang anhalten muss. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das
Informationen zum Artikel
Quellenangabe