Außenganghaus

Außenganghaus, Laubenganghaus,

zwei- oder mehrgeschossiges Wohnhaus, in dem an einem offenen Gang in jedem Geschoss Wohnungen nebeneinanderliegen. Die Außengänge sind über ein Treppenhaus zugänglich. Die Entfernung einer Wohnung von der Treppe darf 25 m nicht überschreiten.

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