Außenganghaus
Außenganghaus, Laubenganghaus,
zwei- oder mehrgeschossiges Wohnhaus, in dem an einem offenen Gang in jedem Geschoss Wohnungen nebeneinanderliegen. Die Außengänge sind über ein Treppenhaus zugänglich. Die Entfernung einer Wohnung von der Treppe darf 25 m nicht überschreiten.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe