Ausschreibung (Recht)

Ausschreibung, Recht:

1) nach § 8 Bundesbeamtengesetz die Pflicht, Bewerber für die Berufung in ein Beamtenverhältnis durch (geschlechtsneutrale) Stellenausschreibung zu ermitteln; gilt nicht für bestimmte höhere Positionen. In der privaten Wirtschaft kann der Betriebsrat gemäß § 93 Betriebsverfassungsgesetz verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben

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