Ausländer (Recht)

Völkerrecht

Zu den völkerrechtlichen Prinzipien gehört die Unterscheidung zwischen Staatsangehörigen und Fremden. Aus der Territorialhoheit der Staaten ergibt sich, dass der einzelne Staat sein Ausländerrecht frei gestalten kann, insbesondere kann er nach Belieben die Einreise verweigern. Fremde im Sinne von Ausländern mit fremder Staatsangehörigkeit genießen den diplomatischen Schutz ihres Heimatstaates.

Quellenangabe

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