Amtshilfe
Amtshilfe, jeder Beistand, den eine Behörde auf Ersuchen einer anderen leistet, um dieser die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Von der Amtshilfe ist begrifflich die Rechtshilfe (durch die Gerichte sowie im internationalen Bereich) zu unterscheiden. Sowohl die Amtshilfe als auch die Rechtshilfe sind in Artikel 35 GG verankert (grundsätzliche
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