Aufwendungen (Zivilrecht)

Aufwendungen, Zivilrecht:

freiwillige Aufopferung von Vermögenswerten im Interesse eines anderen, z. B. die Auslagen eines Beauftragten für den Geschäftsherrn. Hiervon zu unterscheiden sind Verwendungen als Aufwendungen, die einer Sache zugutekommen, z. B. Reparaturkosten. Art und Umfang der Erstattung von Aufwendungen (Aufwendungsersatz) sind je nach Fall verschieden geregelt.

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