Aufenthalt

Aufenthalt, im internationalen Privatrecht ein Anknüpfungsmoment (Anknüpfung) für die Bestimmung der auf einen Sachverhalt anzuwendenden Rechtsordnung. Im Gegensatz zum rechtlichen Begriff Wohnsitz sind für die Feststellung, wo eine Person ihren Aufenthalt hat, tatsächliche Umstände und nicht die Wohnsitzanmeldung maßgeblich.

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