Arbeitsplatzschutzgesetz

Arbeitsplatzschutzgesetz, Bundesgesetz in der Fassung vom 16. 7. 2009, regelt den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst, auch im Falle von Wehrübungen. Es will den einberufenen Arbeitnehmer vor beruflichen Nachteilen bewahren. Das Arbeitsplatzschutzgesetz bestimmt u. a. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Pflicht zu Arbeitsleistung und Lohnzahlung entfällt), ein grundsätzliches

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