Anzeige (Straf- und Strafprozessrecht)

Anzeige, Straf- und Strafprozessrecht:

die Veranlassung strafrechtlicher Verfolgung. Sie kann von jedermann im Fall des Verdachtes einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten schriftlich oder mündlich erstattet werden (§ 158 StPO; Anzeigepflicht, Verdächtigung). Die Anzeige ist zu unterscheiden vom Strafantrag.

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