Anwartschaft (bürgerliches Recht)

Anwartschaft, bürgerliches Recht:

die dem Anwärter nur tatsächlich (und nicht rechtsverbindlich) eingeräumte Aussicht auf einen künftigen Rechtserwerb, z. B. die Stellung als Ersatzerbe. Hiervon zu unterscheiden ist das Anwartschaftsrecht, bei dem es sich um die Vorstufe zum Vollerwerb eines Rechts handelt, das dem Inhaber des Anwartschaftsrechts gegen seinen Willen oder ohne sein

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.