Anstandsschenkung
Anstandsschenkung, Schenkung, durch die einer sittlichen oder einer Anstandspflicht entsprochen wird, z. B. Unterstützung an bedürftige Verwandte, Geburtstagsgeschenke. Eine Anstandsschenkung kann nicht zurückgefordert oder widerrufen werden (§ 534 BGB).
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