Naturalobligation

Natural|obligation, eine Forderung, die zwar rechtlich besteht, aber nicht eingeklagt werden kann. Eine trotzdem erbrachte Leistung ist keine Schenkung, sondern Erfüllung; sie kann nicht zurückgefordert werden. Zu den Naturalobligationen gehören z. B. Spiel- und Wettschulden (§ 762 BGB) und der Ehemäklerlohn (§ 656 BGB).

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